Verwaltungsgebühr
Jedes Mitglied des Vereins zahlt zum Eintritt unmittelbar nach Bestätigung des Aufnahmeantrags eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Mit der Verwaltungsgebühr sind die Bearbeitung der Aufnahme, eines ggf. späteren Austritts sowie die Gebühren für die An- und Abmeldung des Spielrechts beim Berliner-Fußball-Verband abgegolten.
Monatsbeitrag
- Der Beitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder einheitlich 20,00 €.
- Der Beitrag beträgt für alle passiven Mitglieder einheitlich 10,00 €.
Eine grundsätzliche Beitragsermäßigung (für Minderjährige, Schüler und Auszubildende, Studenten und Rentner etc.) wird nicht gewährt.
Zahlung als Jahresbeitrag
Bei Zahlung als Jahresbeitrag ergibt sich eine Ermäßigung um zwei Monatsbeiträge.
- Der Jahresbeitrag beträgt bei aktiven Mitgliedern 200,00 €.
- Der Jahresbeitrag beträgt bei passiven Mitgliedern 100,00 €.
Eine Jahresbeitragszahlung kann nur im Voraus erfolgen und nur unter der Voraussetzung, dass bis zu diesem Zeitpunkt kein Beitragsrückstand besteht.
Beitragszahlung
Der Beitrag ist eine Bringschuld. Er ist fällig bis zum 5. des jeweiligen Monats auf das Vereinskonto:
Kontoinhaber: SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 e.V.
IBAN: DE23 1208 0000 4083 6333 00
BIC: DRESDEFF120
Bank: Commerzbank Berlin
Verwendungszweck: Name, Vorname des Mitglieds; Geburtsdatum
Besonderheiten der Beitragszahlung
- Bei Eintritt bis 20. des laufenden Monats ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen, bei Eintritt ab 21. Tag des Monats beginnt die Beitragspflicht ab dem Folgemonat.
- Bei Jahresbeitragszahlung und vorzeitigem Austritt aus dem Verein innerhalb des vorausbezahlten Zeitraums erfolgt eine Abrechnung des Mitgliedskontos auf Basis des gültigen Monatsbeitrages, jeweils unter Berücksichtigung der in der Satzung des Vereins genannten Kündigungsfristen.
- Bei Arbeitslosigkeit oder Bezug von Sozialhilfe sowie bei Langzeitverletzten kann auf Antrag an den Vorstand für max. 6 Monate eine Beitragsermäßigung vereinbart werden. Über die Höhe und die Dauer der Beitragsermäßigung entscheidet der Vereinsvorsitzende.
- Anträge auf Beitragsermäßigung sind grundsätzlich im Voraus und in Textform zu stellen. Rückwirkende Antragstellungen werden nicht anerkannt.
- Eine generelle Beitragsbefreiung (ruhende Mitgliedschaft) ist nicht vorgesehen.
- Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die im maßgeblichen Beitragszeitraum durchgängig eine ehrenamtliche Funktion im Verein ausführen, sind beitragsfrei. Hierzu gehören vom Vorstand bestellte Trainer*innen, Betreuer*innen und Schiedsrichter*innen des Vereins.
- Das Fernbleiben beim Training-/Spielbetrieb stellt keine Kündigung dar.